Gemeinde Anwil

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Abfallentsorgung

Werkhof

Unseren Werkhof finden Sie am Hostmattweg 96, wo Sie folgende Abfälle entsorgen können:

  • Glas
  • Kadaver
  • Dosen
  • Nespressokapseln
  • Batterien
  • Grüngut
  • PET
  • Kunststoff

Die Entsorgung ist an Werktagen unter Berücksichtigung der allgemeinen Ruhezeiten gestattet.

Papier- und Kartonsammlung

Die Papier- und Kartonsammlung findet gekoppelt im regelmässigen Intervall statt. Sie finden alle Daten in unserem Abfallmerkblatt und unserem Veranstaltungskalender. Wir informieren Sie auch jeweils über die Gemeinde-App und die Webseite, wenn Entsorgungstermine anstehen.

Abfallvignetten und Gebührensäcke Plastik

Vignetten für den Hauskehricht sowie Gebührensäcke für die Plastiksammlung erhalten Sie in der Cheesi Rothenfluh, auf der Gemeindeverwaltung oder im Coop Gelterkinden (nur Hauskehricht).

AHV/IV Zweigstelle

Die AHV/IV Zweigstelle der Gemeinde Anwil befindet sich auf der Gemeindeverwaltung.

Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft

Amtliche Beglaubigungen

Sie finden alle Informationen hierzu unter folgendem Link:

Beglaubigungen von Unterschriften im Kanton Basel-Landschaft

Anmeldung

Willkommen in Anwil. Nach Ihrem Zuzug müssen Sie sich innert 14 Tagen anmelden. Dies können Sie persönlich oder via E-Umzug machen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Pass oder Identitätskarte, Heimatschein oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice) 

Ab dem vollendeten 18. Altersjahr gelten alle als Einzelperson.

Ausländische Staatsangehörige 
Bei Zuzug aus einer anderen Baselbieter Gemeinde / Zuzug EU-Bürgerinnen und -Bürger aus der ganzen Schweiz:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice) 

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton (nicht EU-Bürger und -Bürgerinnen):

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • Nachweis über die Krankenversicherung (z.B. Ausweis, Versicherungspolice)
  • zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)

Bei Zuzug aus dem Ausland:

  • Reisepass
  • zwei Passfotos (ab 2. Lebensjahr, Drittstaatenangehörige ab Geburt)
  • Arbeitsvertrag oder Visa 

Die Anmeldung erfolgt für Sie gebührenfrei.

Anschlussvertrag YETNET
Asylwesen

Die Convalere AG koordiniert das Asylwesen der Gemeinde Anwil. Sie betreut und begleitet die Asylsuchenden. Dabei richtet sich die Convalere AG nach den für das Asylwesen geltenden gesetzlichen Grundlagen.

Die Convalere AG ist auf die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen spezialisiert. Als kompetente Partnerin von Gemeinden, Kantonen und Bund verfügt die Organisation über langjährige Erfahrung im Asylwesen. Dabei gewährleistet sie den effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel.

Mehr Informationen und Kontaktangaben finden Sie unter: www.convalere.ch

Aufgrabungsgesuch Gemeindestrassen
Defibrilatoren Anwil

Die Gemeinde Anwil hat zwei Standorte mit Defibrilatoren:

Eingang MZH/Schulhaus und Restaurant Jägerstübli

E-Umzug Schweiz

Sie können Ihren Umzug innerhalb der Schweiz online via E-Umzug erledigen.

Feuerwehr

Verbundsfeuerwehr Farnsburg für die Gemeinden:

Anwil, Hemmiken, Ormalingen und Rothenfluh

Formular Reservation Festbankgarnituren
Forst

Revierförster: Markus Lüdin

Gemeinde Rothenfluh

Forstrevier Ergolzquelle

061 991 09 19

 

Friedensrichter:innen

Zuständigkeit für die Gemeinde Anwil:

 

 

Gebührenordnung und Verrechnungssätze
Geoinformationsdaten

Die Geoinformationsdaten der Gemeinde Anwil werden von der Jermann Ingenieure und Geometer AG, Sissach geführt.

Gesuch für Kanalisationsanschluss (Abwasser)
Gesuch für Kleinbauten
Gesuch für Wasseranschluss
Gesuch um Benützung von Gemeindelokalitäten
Gesuch um Bewilligung einer Gelegenheitswirtschaft/Freinachtsbewilligung
Identitätskarte / Pass

Die Schweizer Identitätskarte (IDK) ist klein wie eine Kreditkarte. Sie dient als Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte bei uns vor. Sie benötigen dazu keinen separaten Termin. Nur die Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag für die Identitätskarte ausstellen. Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
> Einwilligungserklärung

Passfoto:

  • gerne erstellen wir für Sie ein Foto vor Ort, Sie dürfen jedoch auch ein eigenes Passfoto mitbringen
  • siehe Fotomustertafel


Mitzubringen sind:

  • die bestehende Identitätskarte
  • polizeiliche Verlustmeldung , sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben oder die Identitätskarte gestohlen worden ist


Gebühren/Gültigkeit:
siehe Gebühren/Gültigkeit

Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.

Kombiangebot Identitätskarte und Pass:

Falls Sie beide Ausweisdokumente erneuern lassen möchten, können Sie dies beim Passbüro in Liestal vornehmen lassen.

Inserate in den Gemeinde-Nachrichten

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder stellen Sie uns Ihr Inserat mit der gewünschten Grösse direkt per E-Mail zu.

Jagdaufsicht

Jagdaufseher:

Michel Roth

061 991 90 15

Kaminfeger:in

Paul Wagner, Kaminfegermeister, Gelterkinden

061 981 59 23

Lernfahrgesuche

Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises finden Sie auf der Webseite der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft.

Bitte bringen Sie das ausgefüllte Gesuch inkl. einem farbigen Passfoto, dem ausgefüllten Sehtest und dem gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Monate) mit auf die Gemeinde. Wir bestätigen Ihre Personalien und leiten das Gesuch direkt weiter. Sie müssen dafür persönlich auf der Gemeindeverwaltung erscheinen.

Weitere Informationen, sowie das Formular finden Sie unter nachfolgendem Link.

Meldeformular für Vermieterinnen und Vermieter
Merkblatt Entsorgung Holzasche
Merkblatt für Grenzabstände für Grünhecken und Bäume
Merkblatt zum Schneiden von Bäumen und Sträuchern
Militärisches Aufgebot

Sie finden die jweils aktuellen Daten zum militärsichen Aufgebot/Fortbildungsdienste der Truppe unter nachfolgendem Link:

Mütter- und Väterberatung
Öl- und Gasfeuerungskontrolle

Kontrolleur

Andreas Bichsel, Gelterkinden

061 981 13 49

Die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen kleiner 1000 kW wird in der Regel in die Verantwortung eines gewählten Feuerungskontrolleurs übergeben.


Die Gemeinde Anwil anerkennt auch Messungen von Servicefirmen, sofern diese von qualifiziertem Personal (messberichtige Personen) und mit typengeprüften Messgeräten durchgeführt werden.

Pilzkontrolle

Pilzkontrolleurin

Catherine Müller

076 412 08 11 / catherinemueller@expertenteam.ch

Amtliche Pilzkontrolle 2022:

Im Jundt-Huus, Gelterkinden für die Gemeinden: Anwil, Buus, Gelterkinden, Hemmiken, Maisprach, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Tecknau, Wenslingen, neu: Känerkinden, Rünenberg, Zeglingen

Öffnungszeiten

20. August bis 30. Oktober 2022: Jeweils am Samstag und Sonntag von 16.00 bis 18.00 Uhr.

Öffnungszeiten ausserhalb der Pilzsaison nach telefonischer Anmeldung.

Radio und Fernsehen

Die Gemeinde Anwil ist an die Kabelfernsehanlage des Yetnet Genossenschaftsverbandes angeschlossen. Informationen rund um den Fernseh- und Radioempfang finden Sie beim Yetnet Genossenschaftsverband.

Internet über Ihr TV-Kabel
Der Zugang zur weltumspannenden Datenautobahn und zur elektronischen Post öffnet sich mit einem Internet-Abonnement. Bei yetnet stehen Ihnen sämtliche Internetdienste zu vorteilhaften Konditionen uneingeschränkt zur Verfügung.

Gerne steht Ihnen die Gemeindeverwaltung für weitere Auskünfte zur Verfügung.

SBB-Tageskarten

Die Gemeinde Anwil verfügt über keine eigenen SBB-Tageskarten. Bei Bedarf können diese je nach Verfügbarkeit auf anderen Gemeinden reserviert werden.

Todesfall

Merkblatt über das Vorgehen bei Todesfällen

Trotz der Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen, müssen beim Tod eines Angehörigen wichtige Dinge erledigt werden.

Anzeige des Todes

Der Todesfall ist durch die Angehörigen unverzüglich beim Zivilstandsamt / Einwohnerdienste des Sterbeortes unter Vorlegung der ärztlichen Todesbescheinigung zu melden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger bringen das Familienbüchlein bzw. Familienausweis mit; Ausländerinnen und Ausländer weisen Pass, Aufenthaltsbewilligung, Familienbüchlein bzw. Familienausweis (sofern vorhanden) oder Geburtsschein, Eheschein, allenfalls Scheidungsurteil oder Todesschein des Ehepartners vor.

Zur Anmeldung sind verpflichtet:

a. die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten

b. die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten hat

c. die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen.

d. die Familienangehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten

e. die anderen anwesenden Personen, namentlich wer beim Tod einer unbekannten Person zugegen war oder deren Leiche findet

f. die Kommandantin oder der Kommandant eines Luftfahrzeugs sowie der Kapitän oder die Kapitänin eines Seeschiffes

Tritt der Tod nicht am Wohnort ein, so ist zuerst das Zivilstandsamt des Sterbeortes und dann der Einwohnerdienst des Wohnortes aufzusuchen.


Amtliche Publikation / Todesanzeige

Die Bestattungsanzeigen werden nach Wunsch der verstorbenen Person und/oder der Hinterbliebenen publiziert. Auf Wunsch der Angehörigen kann auf die Bekanntmachung verzichtet werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Anzeige mit Angabe der Abdankungs- und Bestattungszeit.
  • Anzeige "Bestattung im engsten Familien-/Freundeskreis" mit oder ohne Angabe der Abdankungs- oder Bestattungszeit.
  • Stille Bestattung. Hier wird keine Zeit angegeben.
  • Wurde bestattet. Diese Publikation erscheint am Tag nach der Bestattung.
  • Auf Wunsch und mit dem Einverständnis der Hinterbliebenen, veröffentlichen wir den Todesfall auch in den Anwiler Gemeinde-Nachrichten.

Abmeldung

Von Amtes wegen informiert werden:

  • Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
  • Zivilstandsamt der Wohngemeinde
  • Konsularische Vertretung bei Ausländer/innen
  • Sektionschef bei Wehrpflichtigen
  • Vormundschaftsbehörde, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt
  • Erbschaftsamt (bei der Anmeldung des Todesfalls müssen Sie genaue Angaben über Namen und Adressen der gesetzlichen Erben bereit halten).

Wer durch die Hinterbliebenen zu informieren ist:

  • AHV-Auszahlungsstelle - kann telefonisch abgemeldet werden
  • Pensionskasse - kann telefonisch abgemeldet werden
  • Krankenkasse - je nach Kasse telefonisch oder schriftlich mit einer Kopie des Familienbüchleins bzw. Familienausweis oder einem Todesschein
  • IV-Rente oder Ergänzungsleistungen - können telefonisch abgemeldet werden
  • Versicherungen
  • Arbeitgeber
  • Militär/Zivilschutz - Das Dienstbüchlein ist dem Sektionschef zuzustellen.
  • Bank und Post
  • Wohnungsvermieter/in
  • Vereine / Institutionen
  • Abonnemente von Zeitungen und Zeitschriften

Um eine Witwen- und/oder Waisenrente zu erhalten, verlangen Sie das entsprechende Antragsformular bei der AHV-Ausgleichskasse.

Weitere detaillierte Informationen und Hilfestellung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Vorlagen Wahlvorschlag Majorzwahlen
Waldentwicklungsplan (WEP) Ergolzquelle
Wohnen in Anwil

Für aktuell in Anwil verfügbare Immobilienangebote zur Miete oder zum Kauf, verweisen wir Sie gerne auf das Angebot von Newhome. Ein Unternehmen von Schweizer Immobilienfirmen sowie Kantonalbanken.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Schulweg 79
4469 Anwil

061 991 07 90 

gemeinde@anwil.ch

Öffnungszeiten

Montag
17.30–18.30 h

Donnerstag
10.00–11.00 h

Termine sind ausserhalb der regulären Öffnungszeiten auf Voranmeldung möglich. Kontaktieren Sie uns gerne.